Open Educational Ressources


 

Das DZLM möchte mit seinen Angeboten möglichst viele Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und damit im Endeffekt möglichst viele Lehrkräfte erreichen. Daher sollen alle Materialien soweit möglich als Offene Bildungsressourcen (OER, Open Educational Resources) zur Verfügung gestellt werden. Dabei bedeutet OER nicht nur, dass die Materialien kostenfrei aus dem Netz heruntergeladen werden können, sondern es handelt sich um ein wesentlich reichhaltigeres Konzept. Nach UNESCO sind OER Bildungsmaterialien jeglicher Art und in jedem Medium, die unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden.

 

Der Begriff „Offen“ bedarf einer weiteren Klärung, bei der wir uns den „5R“ retain, reuse, revise, remix, redistribute von David Wiley (http://www.opencontent.org/definition/) anschließen, die in der deutschen Version von Jörg Lohrer und Jöran Muuß-Merholz (https://open-educational-resources.de/5rs-auf-deutsch/) wie folgt lauten.

Der Begriff „open content“ beschreibt jegliches Werk im urheberrechtlichen Sinne, das so lizenziert ist, dass allen Nutzern kostenfrei und auf Dauer die folgenden 5V-Rechte eingeräumt werden: 

  1. Verwahren/Vervielfältigen – das Recht, Kopien des Inhalts anzufertigen, zu besitzen und zu kontrollieren (z.B. Download, Speicherung und Vervielfältigung)
  2. Verwenden – das Recht, den Inhalt in unterschiedlichen Zusammenhängen einzusetzen (z.B. im Klassenraum, in einer Lerngruppe, auf einer Website, in einem Video)
  3. Verarbeiten – das Recht, den Inhalt zu bearbeiten, anzupassen, zu verändern oder umzugestalten (z.B. einen Inhalt in eine andere Sprache zu übersetzen)
  4. Vermischen – das Recht, einen Inhalt im Original oder in einer Bearbeitung mit anderen offenen Inhalten zu verbinden und aus ihnen etwas Neues zu schaffen (z.B. beim Einbauen von Bildern und Musik in ein Video)
  5. Verbreiten – das Recht, Kopien eines Inhalts mit Anderen zu teilen, im Original oder in eigenen Überarbeitungen (z.B. einem Freund eine Kopie zu geben oder online zu veröffentlichen)

Zusätzlich zu dieser rechtlichen und technischen Dimension der Offenheit wurde im Projekt MAT­auch die notwendige Einstellung/Haltung bei der Bereitstellung von OER diskutiert und in den folgenden „4 ER“ fixiert:

  1. Erlauben – der Rechteinhaber erlaubt die offene Nutzung wie in den 5R beschrieben
  2. Ermöglichen – das Material wird in einer Form zur Verfügung gestellt, dass die eingeräumten Rechte wahrgenommen werden können (zum Beispiel werden Arbeitsmaterialien als editierbare Word-Dateien weitergegeben)
  3. Ermutigen – es wird auf die Nutzung im Sinne der 5R hingewiesen und dazu aufgefordert, diese Rechte wahrzunehmen
  4. Erklären – die Nutzung im Sinne der 5R wird durch explizite Erklärungen erleichtert, zum Beispiel durch Begleitmaterialien, die Bearbeitungsmöglichkeiten darstellen und vorführen

 

Die Bereitstellung von Materialien als „echte“ OER ist kein leichtes Unterfangen und wird gerade bei existierenden Materialien nicht immer möglich sein. Dies soll die Erstellung von disseminierbaren Fortbildungsmodulen nicht verhindern – Kompromisse sind möglich. Die vollständige Umstellung auf OER bedeutet für das DZLM einen langen Prozess. Gerade bei neu zu erstellenden Modulen sollen aber die oben genannten Kriterien immer im Blick gehalten werden.

 

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